Besonderheiten beim Ehegattennachzug
zu subsidär Schutzberechtigten
Die aktuelle Gesetzeslage unterscheidet beim Ehegattennachzug stark nach dem jeweiligen Aufenthaltstitel. Insbesondere für subsidär Schutzberechtigte ergeben sich einige Besonderheiten, die zu berücksichtigen sind und hier aufgelistetet werden sollen:
1. Gesonderte Warteliste beim Familiennachzug
Leider passiert es immer wieder, dass sich Familien auf der falschen Warteliste anmelden. Subsidär Schutzberechtigte müssen sich jedoch auf einer gesonderten Terminliste registrieren für den Familiennachzug.
Hier ist der korrekte Link:
https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_realmList.do?request_locale=de&locationCode=subs
2. Ein Nachzug für den Verlobten oder die Verlobte ist nicht möglich
Damit Sie selbst den Überblick über IHRE Rechte behalten
Ob ein Familiennachzug möglich ist hängt vom Status derjenigen Person ab die bereits in Deutschland lebt, dem Alter der Familienangehörigen, deren Staatsangehörigkeit, und und und. Hier die Übersicht zu behalten ist nicht immer leicht. Mit unserem Check möchten wir dir dabei helfen schnell und einfach die Frage beantworten zu können:
Ist ein Familiennachzug möglich?
Bereitgestellt von Rechtsanwältin Mara Ortler | Impressum | Datenschutz