Die Folge davon ist, dass Famlilien oft dazu gezwungen sind über Jahre lang getrennt voneinander zu leben und auch viele Kinder und Jugendliche von ihren Verwandten getrennt werden.
Um jedoch ein normales Leben führen zu können, ist eine Zusammenführung der Familie essentiell für Wohlergehen und psychische Stabilität, vor allem gerade für Kinder. Seit Jahren wird die Nachholung der Familienangehörigen nach Deutschland jedoch zunehmend schwieriger. Viele können ihr Recht erst im Klagewege erhalten. Hierfür setze ich mich gerne ein, denn ich bin überzeugt: Familien gehören zusammen!
Wonach bestimmt sich, ob ein Anspruch auf Familiennachzug besteht?
Bei der Frage, ob ein Anspruch auf Familiennachzug besteht, ist der Aufenthaltstitel der Referenzperson in Deutschland zunächst entscheident: Denn hiernach bestimmt sich die Rechtsgrundlage für den Familiennachzug. Im nächsten Schritt ist dann die Familienbindung zu prüfen. Beispielsweise ist der Familiennachzug für subsidär Schutzberechtigte in Deutschland nach § 36a AufenthG geregelt. § 36a AufenthG bestimmt:
„Dem Ehegatten oder dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative besitzt, kann aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Gleiches gilt für die Eltern eines minderjährigen Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative besitzt, wenn sich kein personensorgeberechtigter Elternteil im Bundesgebiet aufhält; § 5 Absatz 1 Nummer 1 und § 29 Absatz 1 Nummer 2 finden keine Anwendung. Ein Anspruch auf Familiennachzug besteht für den genannten Personenkreis nicht.
Ob ein Familiennachzug möglich ist hängt vom Status derjenigen Person ab die bereits in Deutschland lebt, dem Alter der Familienangehörigen, deren Staatsangehörigkeit, und und und. Hier die Übersicht zu behalten ist nicht immer leicht. Mit unserem Check möchten wir dir dabei helfen schnell und einfach die Frage beantworten zu können:
Ist ein Familiennachzug möglich?
Bereitgestellt von Rechtsanwältin Mara Ortler | Impressum | Datenschutz