Besonderheiten beim Ehegattennachzug
zu subsidär Schutzberechtigten

Die aktuelle Gesetzeslage unterscheidet beim Ehegattennachzug stark nach dem jeweiligen Aufenthaltstitel. Insbesondere für subsidär Schutzberechtigte ergeben sich einige Besonderheiten, die zu berücksichtigen sind und hier aufgelistetet werden sollen:

1. Gesonderte Warteliste beim Familiennachzug

Leider passiert es immer wieder, dass sich Familien auf der falschen Warteliste anmelden. Subsidär Schutzberechtigte müssen sich jedoch auf einer gesonderten Terminliste registrieren für den Familiennachzug.

Hier ist der korrekte Link:

https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_realmList.do?request_locale=de&locationCode=subs

2. Ein Nachzug für den Verlobten oder die Verlobte ist nicht möglich

Oft erfahren Betroffene erst mit dem ablehnenden Bescheid davon, dass ein Familiennachzug für subsidär Schutzberechtigte nur möglich ist, wenn die Ehe bereits vor der Flucht aus dem Heimatland bestand. Erfolgte die Heirat später ist ein Familiennachzug ausgeschlossen. Die einzige Möglichkeit besteht darüber, wenn die Referenzperson in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis erwirbt und sich damit auch die gesetzliche Grundlage für den Nachzug ändert. Also lassen Sie sich rechtzeitig beraten!
 
3. Es besteht kein Anspruch auf Familiennachzug
 
 Ein Anspruch auf Familiennachzug zu subsidär Schutzberechtigen besteht nicht, § 36 a Abs. I S. 3 AufenthG. Stattdessen sieht das Gesetz vor, dass monatlich bis zu 1000 Familienangehörigen von subsidär Schutzberechtigten Personen nach Deutschland einreisen dürfen. Wichtig ist jedoch zu wissen, dieses Kontingent wird derzeit nicht annähernd ausgeschöpft.
 
Wichtig ist, rechtzeitig alles in die richtigen Wege zu leiten: Von der Registrierung bis zur Einreise sollten sie gut beraten sein und Ihren Familiennachzug anwaltlich begleiten lassen.


Damit Sie selbst den Überblick über IHRE Rechte behalten

Ob ein Familiennachzug möglich ist hängt vom Status derjenigen Person ab die bereits in Deutschland lebt, dem Alter der Familienangehörigen, deren Staatsangehörigkeit, und und und. Hier die Übersicht zu behalten ist nicht immer leicht. Mit unserem Check möchten wir dir dabei helfen schnell und einfach die Frage beantworten zu können:

Ist ein Familiennachzug möglich?

Bereitgestellt von Rechtsanwältin Mara Ortler | Impressum | Datenschutz