EuGH stärkt Rechte von Eltern und Kindern

Bisher verwehrte Deutschland Minderjährigen den Nachzug von Eltern, wenn die Kinder während des Asylverfahrens volljährig wurden. Dies, so urteilte nun der Europäische Gerichtshof (EUGH), verstoße gegen EU-Recht! Entscheident sei, dass das Kind bei der Asylantragstellung minderjährig war.

Damit stärkt der EuGH Rechte von Eltern und Kindern. Dies war lange überfällig. Denn viele Familien litten unter diesem Ausschluss. Damit ist nun Schluss, denn der EuGH hat klargestellt, dass Deutschland sich hier rechtwidrig verhalten hat und seine Praxis künftig ändern muss.

Das bedeutet, dass der Visumsantrag für den Familiennachzug auch dann och gestellt werden kann, wenn das Kind zum Zeitpunkt der Asylantragstellung minderjährig war, aber während des Asylverfahrens volljährig geworden ist. Das Recht auf Familiennachzug kann so etwa durch Verzögerung der bearbeitenden Behörden nicht zunichtegemacht werden.

Weitere interessante Infos erhalten sie hier:

https://www.proasyl.de/news/gute-nachrichten-eugh-staerkt-das-recht-auf-familiennachzug-zu-anerkannten-fluechtlingen/

Zur Pressemitteilung des EuGH: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2022-08/cp220136de.pdf

Das bedeutet, dass der
Visumsantrag für den Familiennachzug auch dann noch gestellt werden
kann, wenn das Kind zum Zeitpunkt der Asylantragstellung minderjährig
war, aber  während des Asylverfahrens volljährig geworden ist. Das Recht
auf Familiennachzug zu Flüchtlingen wird so gestärkt und kann nicht –
etwa durch Verzögerungen der den Asylantrag oder den Visumantrag
bearbeitenden Behörden –  zunichtegemacht werden.

Damit Sie selbst den Überblick über IHRE Rechte behalten

Ob ein Familiennachzug möglich ist hängt vom Status derjenigen Person ab die bereits in Deutschland lebt, dem Alter der Familienangehörigen, deren Staatsangehörigkeit, und und und. Hier die Übersicht zu behalten ist nicht immer leicht. Mit unserem Check möchten wir dir dabei helfen schnell und einfach die Frage beantworten zu können:

Ist ein Familiennachzug möglich?


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Bereitgestellt von Rechtsanwältin Mara Ortler | Impressum | Datenschutz